Beitragsordnung des ESC e.V.


Aktive Mitglieder 60€ pro Jahr 

Fördermitglieder (inaktive Mitglieder) 24€ pro Jahr 

Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. 
 


zuzüglich:

Bund Deutscher Sportschützen BDS 35€ pro Jahr 

 


Probetraining 

Im ESC e.V. sind Einheiten zur Probe möglich. Die Haftung und Versicherung im Probetraining obliegen dem Probanden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Kosten für Standgebühren und Munition trägt der Proband. 

Weitere Kosten 

Für die Teilnahme an Trainingseinheiten auf angemieteten Standorten sind entsprechende Entgelte zu 
entrichten. 

Die Teilnahmen an Lehrgängen des Verbandes sind kostenpflichtig. Die Kosten trägt das Mitglied. Ausnahmen sind Lehrgänge, deren anschließende Qualifikationen dem Wohl des Vereines dienen. Diese Veranstaltungen zahlt der ESC e.V. . 

Bei fehlender Erwerbsberechtigung kann das Mitglied über den Verein beim jeweiligen Training entsprechende Munition zum sofortigen Verbrauch gegen Entgelt erhalten. 

 

Rahmenbedingungen 

Die satzungsgemäße Mitgliedschaft aller Mitglieder läuft jährlich und ist zum 31.12. eines Jahres kündbar. Sie verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zu 6 Wochen vorher eine schriftliche Kündigung beim 
geschäftsführenden Vorstand eingeht. E-Mails werden anerkannt. 

Der Beitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren im Voraus gezahlt. Die Einzugsermächtigung ist zusammen mit dem Mitgliedsantrag schriftlich zu erteilen. Alle Kosten für nicht eingelöste Lastschriften trägt das Mitglied in vollem Umfang. 

Mitglieder, welche keine Genehmigung zum Lastschrifteinzug erteilt haben, überweisen ihren ESC-Beitrag zuzüglich des entsprechenden Verbandsbeitrages bis zum 01.01. des Folgejahres auf das Vereinskonto des ESC e.V. . Im laufenden Geschäftsjahr berechnet sich der Beitrag anteilig. 

Alle aktiven Mitglieder sind angehalten, zeitnah die notwendigen Qualifikationen zum Erwerb eigener 
Ausrüstung zu erlangen und diese zu beschaffen. Den verantwortlichen Standaufsichten und dem 
geschäftsführenden Vorstand sind aktuelle und gültige Nachweise auf Verlangen vorzulegen. 

Änderungen (Umzug, Erreichbarkeiten, waffenrechtliche Veränderungen, etc.) sind unverzüglich und 
unaufgefordert anzuzeigen.

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